Flachdachinitiative
Der Freiraum in der Stadt Zürich ist ein knappes Gut. Einen grossen Freiraum bilden die Flachdächer. Dieser Freiraum ist aber leider zu wenig nutzbar gestaltet. Die Jungen Grünen sind der Ansicht, dass es auf Flachdächer nur zwei sinnvolle Nutzungen gibt. Die eine Nutzung ist eine Terrasse, die andere ist ein begrüntes Dach kombiniert mit Solarenergienutzung. Deshalb wollen die Jungen Grünen, dass in Zukunft nur noch diese beiden Varianten gebaut werden dürfen.
Die Flachdachinitiative setzt diese Idee auf verblüffend einfache Art um, indem sie einen neuen Artikel in der Städtischen Bau- und Zonenordnung (BZO) mit folgendem Inhalt einführen will: „Flachdächer sind in allen Zonen ökologisch wertvoll zu begrünen. Wo immer möglich ist zusätzlich eine Sonnenenergienutzung zu installieren.“ und „Ausgenommen sind Flächen, die als begehbare Terrassen genutzt sind.“
Da die Jungen Grünen damit quasi ein Solarenergienutzungsobligatorium verlangen, braucht es noch einen kleinen Kniff, damit die Eigentumsgarantie aus der Bundesverfassung gewährleistet bleibt. Da Solaranlagen kostenintensiv sind, muss gewährleistet sein, dass der produzierte Strom kostendeckend ins Stromnetz eingespiesen werden kann. Da der Bund aber auf der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) ein Limit gesetzt hat, soll die Stadt vorübergehend einspringen. Die Übergangsbestimmung der Flachdachinitiative beinhaltet genau diese Forderung: „Das Elektrizitätswerk der Stadt Zürich (EWZ) übernimmt die kostendeckende Einspeisevergütung von neu installierten Photovoltaikanlagen ausgelöst durch Artikel 11a BZO ergänzend zur nationalen kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) solange, bis auf nationaler Ebene kein Einspeisevergütungslimit mehr besteht (Deckel).“